Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

§1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Clever Clean Gebäudemanagement (nachfolgend „Auftragnehmer“) und dem jeweiligen Auftraggeber.

Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

§2 Vertragsgrundlage und Leistungsumfang

Grundlage der Leistungserbringung sind das jeweilige Angebot, die vereinbarte Leistungsbeschreibung sowie diese AGB. Bei Widersprüchen gilt die genannte Reihenfolge.

Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem Angebot. Leistungen, die dort nicht ausdrücklich aufgeführt sind, gelten nicht als geschuldet.

§3 Leistungsdurchführung

Die Leistungen werden fachgerecht nach branchenüblichen Standards erbracht. Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Vertragserfüllung geeignete Mitarbeiter oder Subunternehmer einzusetzen.

Die Ausführung erfolgt zu den vereinbarten Zeiten. Geringfügige zeitliche Abweichungen sind zulässig, sofern diese betrieblich erforderlich sind und die Leistungserbringung nicht wesentlich beeinträchtigen.

§4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße Leistungserbringung zu schaffen. Hierzu gehört insbesondere die Sicherstellung eines uneingeschränkten Zugangs zu den zu reinigenden Flächen, die Bereitstellung von Strom und Wasser sowie die Gewährleistung, dass alle zu reinigenden Bereiche frei zugänglich sind.

Der Auftraggeber hat zudem alle für die Durchführung relevanten Informationen rechtzeitig mitzuteilen, insbesondere Besonderheiten des Objekts, Nutzungsänderungen oder organisatorische Abläufe.

Unterbleibt die erforderliche Mitwirkung oder erfolgt diese nicht rechtzeitig, ist der Auftragnehmer berechtigt, den hierdurch entstehenden Mehraufwand, insbesondere Anfahrten, Wartezeiten und eingeplante Einsatzzeiten, gesondert zu berechnen. Leistungen, die aus Gründen, die im Verantwortungsbereich des Auftraggebers liegen, nicht durchgeführt werden können, gelten als vergütungspflichtig.

§5 Preise und Zahlungsbedingungen

Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.

Im Falle des Zahlungsverzugs ist der Auftragnehmer berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen sowie angemessene Mahnkosten geltend zu machen. Darüber hinaus ist der Auftragnehmer berechtigt, weitere Leistungen bis zur vollständigen Begleichung offener Forderungen auszusetzen.

§6 Zusatzleistungen und Mehraufwand

Leistungen, die über den vertraglich vereinbarten Umfang hinausgehen, werden gesondert berechnet. Dies gilt insbesondere bei außergewöhnlicher oder überdurchschnittlicher Verschmutzung, bei erschwerten Arbeitsbedingungen, bei nicht vereinbarten Zusatzarbeiten sowie bei Verzögerungen, die durch den Auftraggeber verursacht werden.

§7 Abnahme und Mängelanzeige

Die erbrachten Leistungen gelten als abgenommen, sofern der Auftraggeber nicht unverzüglich nach Leistungserbringung offensichtliche Mängel anzeigt.

Mängel sind dem Auftragnehmer unverzüglich mitzuteilen. Der Auftragnehmer ist berechtigt, nach eigener Wahl nachzubessern. Erst nach erfolgloser Nachbesserung können weitergehende Ansprüche geltend gemacht werden.

§8 Haftung

Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.

Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

Eine Haftung ist ausgeschlossen für Schäden, die auf bereits vorhandene Mängel, Materialfehler, unsachgemäße Vorbehandlung oder normale Abnutzung zurückzuführen sind.

§9 Schlüssel und Zutritt

Wird dem Auftragnehmer ein Schlüssel oder Zugangssystem zur Verfügung gestellt, erfolgt die Übergabe in der Regel dokumentiert.

Der Auftragnehmer haftet für Verlust oder Beschädigung von Schlüsseln nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten. Folgeschäden, insbesondere der Austausch von Schließanlagen, werden nur übernommen, sofern ein entsprechendes Verschulden nachgewiesen wird.

§10 Leistungsstörungen und höhere Gewalt

Der Auftragnehmer ist berechtigt, vereinbarte Leistungen zu verschieben, sofern diese aufgrund von Umständen, die außerhalb seines Einflussbereichs liegen, nicht oder nicht zumutbar erbracht werden können. Hierzu zählen insbesondere Krankheit, Personalausfälle, extreme Witterungsbedingungen oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse.

Ein Anspruch auf Schadensersatz besteht in diesen Fällen nicht.

§11 Vertragslaufzeit und Kündigung

Sofern nicht anders vereinbart, werden Verträge mit einer Mindestlaufzeit von 12 Monaten geschlossen.

Die Kündigung ist mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende möglich. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.

§12 Preisanpassung

Der Auftragnehmer ist berechtigt, vereinbarte Preise anzupassen, sofern sich maßgebliche Kostenfaktoren, insbesondere Lohn-, Material- oder Betriebskosten, erheblich verändern. Preisanpassungen werden dem Auftraggeber mindestens 30 Tage im Voraus mitgeteilt.

Zusatzbedingungen

§13 Unterhaltsreinigung

Die Unterhaltsreinigung erfolgt im vereinbarten Turnus und umfasst eine regelmäßige Sichtreinigung der festgelegten Flächen.

Nicht Bestandteil der Unterhaltsreinigung sind Grundreinigungen, Sonderreinigungen oder die Beseitigung außergewöhnlicher Verschmutzungen. Solche Leistungen werden gesondert berechnet.

Änderungen der zu reinigenden Flächen oder des Nutzungsumfangs führen zu einer entsprechenden Anpassung der Vergütung.

Kann die Reinigung aufgrund von Umständen im Verantwortungsbereich des Auftraggebers, insbesondere durch laufenden Betrieb, abgestellte Gegenstände oder andere Gewerke, nicht oder nur eingeschränkt durchgeführt werden, gilt die Leistung als erbracht und wird entsprechend berechnet.

§14 Ferienwohnungen und Housekeeping

Der Auftraggeber ist verpflichtet, sämtliche Buchungen, Umbuchungen und Stornierungen rechtzeitig mitzuteilen. Maßgeblich ist der tatsächliche Zugang der Information beim Auftragnehmer.

Erfolgt die Mitteilung verspätet oder unvollständig, besteht kein Anspruch auf Durchführung der Leistung. Eine Durchführung erfolgt in diesem Fall nur nach Verfügbarkeit.

Wird ein Einsatz aufgrund fehlerhafter, verspäteter oder fehlender Informationen des Auftraggebers nicht möglich, werden Anfahrt, Einsatzzeit sowie der organisatorische Aufwand berechnet.

Die Durchführung von sogenannten Same-Day-Wechseln ist nur nach vorheriger Bestätigung und abhängig von der Verfügbarkeit möglich.

Sofern Bettwäsche, Handtücher oder Verbrauchsmaterialien vom Auftraggeber gestellt werden, sind diese vollständig, sauber und rechtzeitig bereitzustellen. Erfolgt dies nicht, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Leistung eingeschränkt zu erbringen, Zusatzkosten zu berechnen oder eigene Materialien gegen gesonderte Vergütung einzusetzen. Ein hieraus resultierender Qualitätsunterschied stellt keinen Mangel dar.

Außergewöhnliche Verschmutzungen, insbesondere durch Haustiere, Rauchen, Körperflüssigkeiten oder übermäßige Nutzung, gelten als Zusatzleistung und werden gesondert berechnet.

§15 Glas- und Außenreinigung

Glas- und Außenreinigungen werden nur bei geeigneten Witterungsbedingungen durchgeführt. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Termine kurzfristig zu verschieben, sofern Witterung oder Sicherheitsbedingungen dies erfordern.

Der Auftraggeber hat für eine sichere und uneingeschränkte Zugänglichkeit der zu reinigenden Flächen zu sorgen. Mehraufwand aufgrund erschwerter Zugänglichkeit wird gesondert berechnet.

Für bereits vorhandene Schäden wie Kratzer, Verätzungen, Kalkablagerungen oder materialbedingte Veränderungen wird keine Gewähr übernommen.

§16 Bau- und Sonderreinigung

Angebote für Bau- und Sonderreinigungen basieren auf dem zum Zeitpunkt der Besichtigung erkennbaren Zustand.

Zusätzlicher Aufwand aufgrund verdeckter Verschmutzungen, nachträglicher Arbeiten anderer Gewerke oder Bauverzögerungen wird gesondert berechnet.

Wartezeiten, die durch nicht abgeschlossene Vorarbeiten entstehen, gelten als vergütungspflichtig.

§17 Gerichtsstand

Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Auftragnehmers.

§18 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

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